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Turnierreglement

1. Allgemeines 

 

1.1 Das Turnier wird gemäss Spielreglement des SIHV durchgeführt.

 

2. Jury

 

2.1 Die Jury des Turniers setzt sich zusammen aus einem technischen Direktor, der vom SIHV ernannt wird, einem (vom SIHV einberufenen) Schiedsrichter, der am Turnier mitwirkt, und 2 am Turnier teilnehmenden Vereinsmitgliedern. Die Vereine, welche ein Mitglied stellen müssen, werden vor Turnierbeginn ausgelost. Die Mitglieder der Jury müssen eine gültige SIHV-Lizenz aufweisen. Die ausgelosten Vereine sind verpflichtet, ein Mitglied zur Verfügung zu stellen.

 

2.2 Der SIHV ernennt einen Pikett-Stellvertreter des technischen Direktors. Der Stellvertreter tritt nur in Aktion, wenn der technische Direktor sein Amt nicht erfüllen kann. Er hat das gleiche Pflichtenheft wie der technische Direktor.

 

2.3 Während der Behandlung eines Falles müssen die betroffenen Parteien in den Ausstand treten. Falls bei einer Abstimmung Stimmengleichheit herrscht, trifft der technische Direktor den Stichentscheid. Gegen die Entscheidungen der Jury ist kein Einspruch möglich.

 

2.4 Der technische Direktor erstellt den Schiedsrichterplan. Die Schiedsrichter geben dem technischen Direktor ihre Vereinszugehörigkeit bekannt.

 

3. Schiedsrichter

 

3.1 Schiedsrichter dürfen auf keinen Fall Spiele des eigenen Vereins oder eines Vereins aus dem Heimatkanton des Vereins des Schiedsrichters pfeifen, auch wenn beide Mannschaften einverstanden sind.

 

3.2 Im Falle höherer Gewalt, in dem es keine andere Möglichkeit gibt, weil alle Schiedsrichter betroffen sind, darf ein Schiedsrichter ein Spiel des eigenen Vereins leiten.

 

3.3 Die Entschädigung, die Reisespesen, die Übernachtung und Verpflegung der vom SIHV einberufenen Schiedsrichter werden gemäss den gültigen offiziellen Tarifen bezahlt.

 

3.4 Getränke stehen den Schiedsrichtern während des ganzen Turniers am Offiziellentisch zur Verfügung.

 

4. Erscheinen der Mannschaften

 

4.1 Jede Mannschaft erscheint 20 Minuten vor Beginn des ersten Spiels vollständig ausgerüstet vor der Jury zur Kontrolle der Spieler. Die Offiziellen bekommen die nötigen Anweisungen des technischen Direktors des Turniers direkt bei der Kontrolle.

 

4.2 Um den pünktlichen Verlauf des Turniers zu gewährleisten, begeben sich die Mannschaften der folgenden Spiele mindestens 10 Minuten vor Spielbeginn in unmittelbare Nähe des Spielfeldes.

 

5. Spieldauer

 

5.1 Die Spieldauer der Begegnungen beträgt 2 x 15 Minuten ohne Spielunterbruch mit 2 Minuten Pause. In der letzten Minute sowie bei Auszeiten und in speziellen Fällen (Verletzungen, besondere Ereignisse usw.) wird die Uhr gestoppt. Ausschliesslich die Schiedsrichter haben die Befugnis, den Unterbruch der Zeitmessung anzuordnen.

 

5.2 Im Falle eines Gleichstandes am Ende der regulären Zeit wird unverzüglich das Penaltyschiessen gemäss Punkt 6 durchgeführt

 

5.3 Die Spieldauer der Halbfinals und des Finals beträgt 2 x 15 Minuten mit Zeitunterbruch.

 

5.4 In den folgenden Fällen ordnet der Schiedsrichter einen Zeitunterbruch an, indem er pfeift, sich dem Tisch zuwendend, und das Auszeitzeichen zeigt:

1. Verletzter Spieler;

2. Penaltyschiessen während dem Spiel – die Uhr wird gestoppt;

3. Die Schiedsrichter beraten sich betreffend einer Entscheidung ;

4. Im Notfall, wenn der Schiedsrichter einen ungewöhnlichen Zeitverlust während des Spielablaufes feststellt.

 

5.5 Jede Mannschaft verfügt über eine Auszeit pro Spielabschnitt.

 

6. Gleichstand am Spielende

 

6.1 Falls Mannschaften nach dem Abschluss aller Vorrundenspiele eines Turniers punktegleich sind, wird die Rangfolge folgendermassen festgelegt:

1. Tordifferenz;

2. Direkte Begegnung;

3. Bester Angriff;

4. Erstes erzieltes Tor in der direkten Begegnung.

 

6.2 Im Falle eines Gleichstandes am Ende eines Qualifikationsspiels werden zur Feststellung des Siegers unverzüglich 3 Penaltys pro Mannschaft ausgeführt. Kein Spiel endet wie in der Meisterschaft der regulären Saison. Der Sieger am Ende der regulären Spielzeit erhält 3 Punkte. Der Sieger des Penaltyschiessens erhält 2 Punkte. Der Verlierer im Penaltyschiessen erhält 1 Punkt.

 

6.3 Im Falle eines Gleichstands am Ende eines Spiels der KO-Runde oder eines Platzierungsspiels werden gemäss Art. 2.1 des Reglement für Spiele und Meisterschaften unverzüglich 5 Penaltys pro Mannschaft ausgeführt. 

 

6.4 Im Falle eines Gleichstandes am Ende des Turnierfinales um den Schweizer Titel geht das Spiel in eine Verlängerung von 5 Minuten, in welcher die Mannschaft, welche nach dem «sudden death»-Prinzip als erstes ein Tor erzielt, als Siegerin vom Platz geht. Wenn auch in der Verlängerung kein Tor erzielt wird, werden gemäss Art. 2.1 des Reglements für Spiele und Meisterschaften 5 Penaltys pro Mannschaft ausgeführt.

 

7. Ausschluss eines Spielers

 

7.1 Wird ein Spieler aufgrund einer roten Karte (Code N) vom Spiel ausgeschlossen, gilt der Ausschluss für das ganze verbleibende Spiel.

 

7.2 Wird ein Spieler aufgrund einer roten Karte (Code O) vom Spiel ausgeschlossen, muss er sich in die Garderobe begeben und ist vom laufenden Turnier suspendiert (Art. 3.4.2 Richtlinien für Technik und Verwaltung).

 

7.3 Für jede rote Karte erstellen die Schiedsrichter einen Rapport, der dem Disziplinarausschuss des SIHV zuzüglich einer Kopie des Spielberichts zugesandt wird. Je nach Schwere des Vergehens kann der Disziplinarausschuss des SIHV eine weiterführende Sperre gegen den Spieler verhängen.

 

8. Protest

 

8.1 Die Mannschaften können gemäss dem Spielreglement des SIHV Protest einlegen und diesen bis spätestens 15 Minuten nach Spielende bestätigen. Gleichzeitig ist eine Kaution von CHF 100.- zu hinterlegen. Die Kaution wird zurückerstattet, wenn dem Protest stattgegeben wird. Andernfalls wird die Kaution auf das Konto des SIHV überwiesen.

 

8.2 Der Protest wird von der Jury des Turniers behandelt. Ihr Entscheid wird innerhalb maximal einer Stunde nach Hinterlegung des Protests bekannt gegeben.

 

9. Meldung der Ergebnisse

 

9.1 Die Resultate werden dem technischen Departement des SIHV gemäss Punkt «10. Meldung der Ergebnisse» der Richtlinien für Technik und Verwaltung mitgeteilt.

 

9.2 Der austragende Verein, welcher die Ergebnisse nicht mitteilt, wird für jedes nicht mitgeteilte Resultat gemäss den Richtlinien für Technik und Verwaltung mit einer Busse bestraft.

 

10. Preisverleihungszeremonie

 

10.1 Ein Busse von CHF 1'500.- wird denjenigen Mannschaften verhängt, welche nicht an der Preisverleihung teilnehmen. Der technische Direktor verfasst einen Bericht zuhanden des technischen Departements des SIHV, welches eine diesbezügliche Entscheidung treffen wird.

 

11. Gültigkeit

 

11.1 Im Streitfall ist das französischsprachige Reglement ausschlaggebend.

 

11.2 Das vorliegende Reglement gilt für sämtliche Spiele, die unter der Aufsicht des SIHV stattfinden.

 

11.3 Der SIHV behält sich das Recht vor, Ausnahmen zum vorliegenden Reglement zu gestatten.

 

11.4 Das vorliegende Reglement erlangt am 8. Dezember 2012 Gültigkeit.

 

 

Buochs, 8. Dezember 2012

 

Im Namen des Schweizerischen Inlinehockey-Verbandes

 

Ueli Strüby, Gabriel Willemin, Gilles Sansonnens

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